Teillegalisierung

Endlich ist der sorgfältig ausgearbeitete Gesetzesentwurf für die Teillegalisierung des Ukulelespielens vorgestellt worden. Da Ukulelen ebenfalls Rauschzustände hervorrufen können und gefährliches Suchtpotential haben, fühlen wir uns verpflichtet, die Ukuleletreffen den Regierungsvorschlägen anzupassen. Die Eckpunkte sind: Für Privatpersonen bleiben maximal 25 Ukulelentreffen pro Jahr straffrei. Das Schrammeln in der eigenen Wohnung ist unter Aufsicht Minderjähriger in Einzelfällen erlaubt. Ukulelenstammtische müssen einen Mindestabstand von 30 Metern zu Kindergärten, Schulen und Turnhallen einhalten. Der Stammtisch soll künftig in Ukulele Social Club umbenannt werden. So will man die Gefahr des UAS zurückdrängen. Die Opposition warnt vor Gesundheitsschäden vor allem für jüngere Menschen, da sie regelrecht an Ukulelen als Einstiegsdroge herangeführt werden. Kritiker befürchten zusätzliche Belastungen der Justiz. Der Gesundheitsminister plant eine Aufklärungskapagne.

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